© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.6.2 Deutschland
„CO2-neutral und umweltschonende“ Öllichter und Grablichter • [Fußnote: OLG Koblenz 10.8.2011, 9 U 163/11.]
Die Beklagte vertreibt im Groß- und Außenhandel ua Kompositionsöllichter und Grablichter. Zur Herstellung der Kerzen nutzt sie ein neues Verfahren, in dem anstelle von Paraffin oder Palmöl recycelte Fette aus der Gastronomie oder Lebensmittelherstellung (Sekundärfette) verwendet werden. Sie bewirbt sie ua mit den Aussagen „CO2-neutral“ und „umweltschonend“. Aufgrund der emotionalen Werbekraft umweltbezogener Aussagen besteht ein deutlich erhöhtes Informationsinteresse. Wegen der komplexen naturwissenschaftlichen Zusammenhänge sowie des meist nur geringen sachlichen Wissenstands des Publikums, unterliegt eine solche Werbung strengen Anforderungen und weitgehenden Informationspflichten. Demnach ist die Werbung irreführend, denn der Verbraucher erwartet von einem Produkt, welches als „CO2-neutral“ beworben wird, zumindest eine ausgeglichene CO2-Bilanz in der Form, dass das ausgestoßene CO2 an anderer Stelle wieder eingespart oder ausgeglichen wird.