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Dokument-ID: 1204693
4 Die EU-Taxonomie im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einleitung: Begriff und Zielsetzung der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein rechtlich verbindliches Klassifikationssystem zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten. Ihr Ziel besteht darin, Klarheit und Transparenz für den Finanzmarkt und die Realwirtschaft hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen zu schaffen. Durch die Standardisierung soll die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten begünstigt werden, um die Klimaziele der EU zu erreichen und Umweltschutzziele zu verwirklichen.