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Dokument-ID: 1124252
2.5.4 EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Das EU-Recht verpflichtet alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen, Informationen darüber offenzulegen, welche Risiken und Chancen sie aus sozialen und ökologischen Fragen sowie zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschen und Umwelt sehen. Dies soll Investoren, Kreditgebern, der Gesellschaft, Verbrauchern und anderen Interessensträgern die Möglichkeit bieten, die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu bewerten.