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4 EU-Taxonomie-Verordnung
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem wirtschaftlicher Aktivitäten anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit.
Die EU-Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852) ist mit 12.07.2020 in Kraft getreten und etabliert einen Rahmen für „ökologisch nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten. Sie ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Gem Art 3 EU-Taxonomie-VO gelten die sechs in Art 9 genannten Umweltziele als maßgeblich: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren dieser Ziele leistet, kein signifikantes Schadenspotenzial für die übrigen Ziele hat (Art 17 EU-Taxonomie-VO) und Mindestschutzanforderungen (Art 18 EU-Taxonomie-VO, zB ILO-Menschenrechtsvorgaben) einhält.