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Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.8 Externe Prüfpflicht von Nachhaltigkeitsinformationen

Um die Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen, ist für alle nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen/Gruppen eine externe Abschlussprüfung verpflichtend vorgesehen. Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses des Unternehmens muss nicht auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen.

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