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Dokument-ID: 1235224
4.2 Kernelemente im Vergaberecht zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien
Berücksichtigung in allen Phasen des Vergabeverfahrens
Bieter müssen darauf vorbereitet sein, Nachhaltigkeitsaspekte in jeder Phase des Vergabeverfahrens zu adressieren, wobei die Vorgaben ausschließlich durch Festlegungen des öffentlichen Auftraggebers definiert werden: