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Dokument-ID: 1174005
3.1 Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf Österreich
Werden österreichische Unternehmen vom Anwendungsbereich des LkSG erfasst?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) vom 16.07.2021 ist in Deutschland am 01.01.2023 in Kraft getreten. Vom Anwendungsbereich des LkSG unmittelbar erfasst werden die in Deutschland ansässigen Unternehmen (Hauptverwaltung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßiger Sitz in Deutschland oder eine in Deutschland ansässige Zweigniederlassung), die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.