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Gerhard Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.1 Neben den Energiequellen verwendete Materialien/Rohstoffe

Wie bereits einleitend festgestellt zeigt gleich die Angabe 301-1, Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen Pflichtanforderungen an die Berichterstattung, dass es sich bei dieser Angabe um ein Berichtskriterium handelt das auf Bereiche abzielt, denen eine hohe, regelmäßig stattfindende Reproduktionsrate zugrunde liegt. Das ist bei Immobilien grundsätzlich auszuschließen, da dort der wesentliche Materialeinsatz im Zuge der Errichtung einmalig anfällt. Nachfolgender, im Vergleich dazu wesentlich niedrigerer Materialeinsatz fällt dann lediglich im Zuge von Instandsetzungen an. Und die finden auch nicht regelmäßig in gleicher Weise statt, sodass sich diese Angabe nicht für eine regelmäßige Berichterstattung eignet.

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