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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Sanktionen

Wenn der Fall eintreten sollte, dass ein falscher Bericht erstattet worden ist, stellt sich die Frage, welche Sanktionen damit verbunden sind.

In der Regel lösen Fehler in den Berichten und in den Bilanzen Haftungen aus, wenn sie auf eine Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführen sind. In solch einem Fall werden die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig.

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