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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.4 Schlussfolgerungen

Unternehmen, die den verpflichtenden Bestimmungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, erstellen ihren Lagebericht im einheitlichen elektronischen Berichtsformat und zeichnen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der Offenlegungen im einheitlichen elektronischen Berichtsformat aus.

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