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5.3 Wesentliche Kriterien und Datenquellen
EU-Taxonomie-Verordnung
Die Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten umzusetzen. Dadurch soll das Vertrauen bei Investoren gestärkt werden, grüne Investitionen transparenter und attraktiver gemacht und Anleger vor Greenwashing geschützt werden. • [Fußnote: https://www.klimavest.de/wissen/glossar/taxonomie/– zuletzt besucht am 11.04.2022.] Um als Taxonomie fähig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit