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23.10.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1235213

Sichere Planung und Errichtung von Photovoltaikanlage

WEKA (mha)

PV-Anlagen gewinnen stark an Bedeutung, da sie Unternehmen und Privathaushalten ermöglichen, Strom eigenständig zu erzeugen. Gleichzeitig gelten strenge Vorgaben für die Sicherheit bei Planung, Errichtung und Wartung von PV-Anlagen auf Dächern.

Obwohl PV-Anlagen häufig als wartungsfrei gelten, zählt die Arbeit an ihnen zu den Bauarbeiten. Montage- und Wartungsunternehmen müssen daher die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes einhalten.

Vermeidung von Stürzen durch gewissenhafte Planung

Der Einsatz von Absturzsicherungen wirkt nur dann effektiv, wenn bereits während der Planungsphase die spezifischen Gegebenheiten des Dachs berücksichtigt werden. Die Anforderungen und Risiken der Montagearbeiten unterscheiden sich je nach Dachform: Flachdächer bergen insbesondere Rutschgefahr durch Nässe oder Schnee sowie Durchsturzrisiken bei Lichtkuppeln. Steildächer erfordern zusätzlich sichere Zugänge und rutschfeste Begehungen.

Unabhängig von der Dachform empfiehlt es sich, die Absturzsicherung in die Planung der Solaranlage zu integrieren und die Anschlageinrichtungen vor der Montage der Absturzsicherungen zu planen. Weitere zentrale Planungsschritte umfassen:

  • Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung
  • Erstellung einer Montageanweisung
  • Festlegung der aufsichtsführenden Personen, einschließlich Elektrofachkräften für elektrotechnische Arbeiten
  • Erstellung eines Rettungskonzepts für Notfälle
  • Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung

Maßnahme zur sicheren Montage von Photovoltaikanlagen

Bei Arbeiten auf Dächern müssen die Arbeitsplätze so eingerichtet werden, dass sicheres Arbeiten jederzeit gewährleistet ist. Dabei ist nach dem STOP-Prinzip des ASchG vorzugehen.

Ist der Zugang auf das Dach durch das Gebäude nicht möglich, so muss ein alternativer sicherer Zugang wie Treppentürme in Verbindung mit Gerüsten geschaffen werden. Hubarbeitsbühnen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Arbeiten vollständig aus dem Arbeitskorb durchgeführt werden können. Das Übersteigen von der Hubarbeitsbühne auf das Dach ist nicht erlaubt.

Arbeitsflächen und Verkehrswege auf Dächern müssen ausreichend tragfähig und sicher begehbar sein. Lichtkuppeln und Dachöffnungen sind durchsturzsicher abzudecken oder mit Geländern zu sichern. Ist dies nicht möglich, können Auffangnetze oder Fanggerüste unter den Öffnungen eingesetzt werden.

Der Transport des für die Montage erforderlichen Materials auf das Dach spielt eine bedeutende Rolle für die Arbeitssicherheit. Der Einsatz von Transportmitteln wie Aufzügen, Kränen und Arbeitsgerüsten ist dem Transport über Leitern vorzuziehen.

Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Im § 14 der PSA-V wird der Umgang mit PSA gegen Absturz geregelt. Für das Arbeiten in der Höhe mit PSA gegen Absturz sind folgende Systemkomponenten relevant:

  • Geeignete Anschlageinrichtung
  • Auffanggurt
  • Verbindungsmittel (Seile) mit Bandfalldämpfer

Eine zentrale Anforderung bei der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ist die sorgfältige Planung und Umsetzung von Anschlageinrichtungen. Anschlageinrichtungen sind so zu planen, dass die auszuführenden Arbeiten mit der entsprechenden PSA sicher durchgeführt werden können und der Zugang zur Anschlageinrichtung gefahrlos möglich ist. Außerdem muss die Tragfähigkeit des Untergrunds gewährleistet sein. Kann die Tragfähigkeit nicht sicher beurteilt werden, ist die Einbindung eines Statikers erforderlich.

Der Auffanggurt fängt den Mitarbeiter im Falle eines Absturzes auf und sichert ihn in erhöhter Position. Durch verstellbare Gurtbänder im Bereich von Brust, Armen, Hüfte und Beinen lässt sich der Auffanggurt individuell an unterschiedliche Körpergrößen und -umfänge anpassen.

Merkblatt der Arbeitsinspektion für die Errichtung von Photovoltaikanlagen

Um Bauunternehmen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen zu unterstützen hat die Arbeitsinspektion ein Merkblatt erstellt. Dieses Dokument liefert eine nähere Erläuterung der wesentlichsten Informationen und Regeln aus der Bauarbeiterschutzverordnung und dem ASchG.

Die aktuelle Version dieses Merkblatts finden Sie unter: Errichtung von Photovoltaikanlagen

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