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18.11.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1237075

Mitarbeiterprämie 2025: Welche Differenzierungen steuerfrei möglich sind!

WEKA (aga)

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 bietet Unternehmen die Chance, besondere Leistungen gezielt zu honorieren – allerdings nur unter klar definierten Voraussetzungen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Differenzierung sachlich gerechtfertigt und betrieblich begründet ist. Diese Voraussetzung entspricht jener bei der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung in § 67a EStG.

Mitarbeiterprämie 2025: Wichtige Kriterien für Begünstigung

Nicht jede Form der Differenzierung ist steuerlich zulässig. Die folgende Übersicht zeigt kompakt und verständlich, welche Kriterien als sachlich und betriebsbezogen anerkannt werden – und welche die Steuerbefreiung gefährden würden. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihre geplante Prämienvergabe steuerlich begünstigt ist.

Situation

Begünstigt?

 

Ja

Nein

Leistungsbezogene Differenzierungen

 

 

Prämie nur an Mitarbeiter mit Top-Leistungsbeurteilung

x

 

Staffelung nach Arbeitsergebnis oder Leistungsbeurteilung (zB Umsatzhöhe)

x

 

Prämie nur bei Zielerreichung (zB Umsatzziele)

x

 

Prämie nur bei erfolgreichem Team- oder Projektziel

x

 

Prämie nur für außergewöhnliche Einzelleistungen (zB viele Überstunden, großes Projekt)

x

 

Abteilungs- und funktionsbezogene Differenzierungen

 

 

Prämie nur an Abteilung mit besonderem Unternehmenserfolg oder Belastung

x

 

Prämie nur an Mitarbeiter an einem bestimmten Standort (zB aufgrund guter Ergebnisse)

x (nur bei guten Ergebnissen)

x (bei Lebenshaltungs-kosten)

Prämie nur an Mitarbeiter in bestimmten Funktionen (zB Vertrieb vs. Verwaltung)

x

 

Prämie nur an Mitarbeiter unterhalb oder oberhalb der Managementebene

x

 

Prämie nur an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen/Mangelberufen

x

 

Differenzierungen nach Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen

 

 

Differenzierung nach Arbeitszeit (Vollzeit vs. Teilzeit)

x

 

Ausschluss geringfügig Beschäftigter

x

 

Differenzierung nach Arbeitszeitlage (Nacht- oder Wochenendarbeit vs. Tagdienst)

x

 

Differenzierung nach körperlich anstrengenden oder gefährlichen Tätigkeiten

x

 

Differenzierungen nach Betriebszugehörigkeit

 

 

Prämie nur für langjährige Mitarbeiter oder höhere Prämie für langjährige Mitarbeiter

x

 

Prämie nur für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Beschlusses oder am 31.12.2025 im Unternehmen sind

x

 

Prämie nur für Mitarbeiter mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

x

 

Differenzierung nach Qualifikation

 

 

Prämie nur für Mitarbeiter mit spezifischen Qualifikationen (zB Fachabschluss)

x

 

Soziale Kriterien als Differenzierungsmerkmal

 

 

Differenzierung nach Familienstatus (zB Kinder, Alleinerziehende, Alleinverdiener)

 

x

Differenzierung nach Behinderung oder Mehrbelastung durch Behinderung

 

x

Differenzierung nach Altersgruppen (zB unter 30 oder über 55 Jahre)

 

x

Differenzierung nach Einkommenshöhe (zB nur für Niedrigverdiener)

x

 

Sonstige betriebliche Differenzierungen

 

 

Prämie nur in profitablen Geschäftsbereichen

x

 

Prämie nur für Mitarbeiter ohne bereits erhaltene Boni oder Sonderzahlungen

x

 

Prämie nur an Gewinner eines internen Ideenwettbewerbs

x

 

Differenzierung nach Pendeldistanz (zB Mitarbeiter mit mehr als 50 km Entfernung)

 

x

Prämie nur für überlassene Mitarbeiter, wenn vergleichbare Stammarbeitnehmer eine Prämie erhalten

x

 

Ausschluss von längeren Abwesenheiten (Karenz, Elternzeit etc.) ohne den Steuervorteil zu gefährden

x

 

Sonstiges

 

 

Auszahlung der Prämie auch im Jahr 2026

x bis spätestens 15.02.2026

 

Einmalzahlung im Kollektivvertrag, wenn andere Kriterien erfüllt sind

x

 

Sozialversicherungsbeiträge von der Prämie abziehen?

 

x


Quelle: Anfragenbeantwortung des BMF vom 10.10.2025 zur Mitarbeiterprämie 2025 gemäß § 124b Z 478 EStG 1988 - Beispiele zur sachlichen, betriebsbezogenen Differenzierung

Hinweis:

Ein wesentliches Merkmal der neuen Regelung ist, dass das Gruppenmerkmal keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung darstellt. Das bedeutet, dass die Prämie nicht zwingend an eine ganze Arbeitnehmergruppe gewährt werden muss, sondern auch selektiv an einzelne Mitarbeiter ausbezahlt werden kann.

Wichtigstes Kriterium für die Steuerfreiheit ist, dass es sich bei der Mitarbeiterprämie um eine zusätzliche Zahlung handeln muss. Das bedeutet, sie darf nicht anstelle bereits bestehender Entgeltbestandteile oder üblicher Zahlungen treten. Steuerfrei bleiben daher nur solche Prämien, die bisher nicht regelmäßig gewährt wurden.

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