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23.04.2025 | Bilanz und Steuern | ID: 1197426

Geldwäsche-Update 2025: Neue Anforderungen für Steuerberater durch Geldwäschepaket

Redaktion WEKA

Das neue Geldwäschepaket der EU sowie das nationale Umsetzungsgesetz bringen wichtige Neuerungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – auch für Steuerberater:innen.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vor einem umfassenden Reformpaket. Für Steuerberater:innen und wirtschaftsberatende Berufe bringt dies weitreichende neue Verpflichtungen mit sich.

FATF-Länderprüfung 2025: Österreich im Fokus

Die internationale Financial Action Task Force (FATF) wird im Jahr 2025 die Umsetzung ihrer Standards in Österreich erneut evaluieren. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Funktionsweise der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) sowie die Einbindung der verpflichteten Berufsgruppen - darunter auch Steuerberater:innen. Es ist mit einer erhöhten Prüfungsfrequenz zu rechnen. Bestehende Präventionssysteme sollten daher bereits jetzt intern überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Geldwäschepaket seit Juli 2024 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschepakets der EU ergeben sich mehrere Neuerungen, die Steuerberater:innen unmittelbar betreffen:

  • Erweiterte Sorgfaltspflichten: Insbesondere im Umgang mit Kryptowährungen und komplexen Beteiligungsstrukturen, bei denen die wirtschaftlich Berechtigten ab einem Schwellenwert von 25 % – auch über mehrere Beteiligungsebenen hinweg – identifiziert werden müssen.
  • Liegenschaftsregister: Künftig soll ein nationales Register eingerichtet werden, in dem alle Liegenschaften von natürlichen und juristischen Personen – auch von ausländischen Gesellschaften – erfasst werden.
  • Bargeldobergrenze: Transaktionen über EUR 10.000 unterliegen strengen Auflagen.
  • Neue Verpflichtete: Künftig werden auch Akteure aus dem Profifußball sowie der Handel mit Luxus- und Kulturgütern in das System einbezogen.
  • AMLA (Anti-Money Laundering Authority): Eine neue EU-Aufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt übernimmt ab 2026 die überstaatliche Koordination der Geldwäschebekämpfung.
  • Übergangsfrist: Die vollständige Umsetzung ist bis Juli 2027 vorgesehen.

Nationales Gesetzespaket verabschiedet

Am 20. November 2024 beschloss der Nationalrat in Österreich ein umfassendes Gesetzespaket zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen und EU-Vorgaben:

  • Sanktionenrecht: Die Umsetzung von UN-Sanktionen wird beschleunigt, Österreich kann künftig auch eigene Listungsvorschläge einbringen.
  • Verpflichtendes Risikomanagement: Steuerberater:innen müssen ein System zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen implementieren.
  • Neuverteilung der Aufsicht: Ab 2026 übernimmt die FMA die Aufsicht über die Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen (bisher: OeNB).
  • Erweiterte Sorgfaltspflichten: Besonders relevant für Steuerberater:innen, Bilanzbuchhalter:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen – etwa bei Treuhandschaften und der Mitteilungspflicht bei Kryptowertetransfers.

Geldwäschepaket: Handlungsbedarf für Steuerberatungskanzleien

Geschäftsführer:innen, Compliance-Verantwortliche und Leitungspersonen in Steuerberatungskanzleien sind angehalten, bereits jetzt eine Bestandsaufnahme der internen Geldwäschepräventionsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere sollten folgende Fragen geprüft werden:

  • Sind die aktuellen Sorgfaltspflichten vollständig implementiert – auch im Bereich der Kryptowährungen?
  • Entspricht das Risikomanagementsystem den neuen gesetzlichen Anforderungen?
  • Sind alle wirtschaftlich Berechtigten in komplexen Mandatsstrukturen ausreichend identifiziert und dokumentiert?
  • Wie werden Immobilientransaktionen dokumentiert und gemeldet?

Die kommenden Monate bieten eine entscheidende Gelegenheit, interne Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen – bevor FATF-Prüfungen oder nationale Kontrollen mögliche Mängel aufdecken.

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