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Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245356 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - FORUM Media (aga) - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Sonderzahlungen, sonstige Bezüge
Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen (viertel-, halbjährlich, jährlich) wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält.Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023121 -
Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Dieser Fachbeitrag erörtert die nach § 4b Abs 3 AZG in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend zu regelnden Umstände.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896195 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
Ausstellung eines Dienstzeugnisses
Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251891 -
Teilzeitbeschäftigung – Abänderung eines bestehenden Dienstverhältnisses
An dieser Stelle findet sich ein Muster für eine Zusatzvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zur Abänderung eines bestehenden Dienstvertrages mit Vollzeit in ein Dienstverhältnis mit Teilzeit.Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488700 -
Dienstwohnung, Vereinbarung über die Gewährung
Mustervereinbarung zur Gewährung einer Dienstwohnung. Stellt der Arbeitgeber Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils geltende Richtwert gem § 5 des Richtwertgesetzes anzusetzen.Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 655828 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035
