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3.6.1 § 4 Abs 1 EStG
Allgemeine Gewinnermittlungsart
Gem § 4 Abs 1 EStG ist der Gewinn grundsätzlich der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (= Betriebsvermögensvergleich). Unter dem Betriebsvermögen wird dabei die Differenz zwischen Gesamtvermögen und Schulden (= Reinvermögen) verstanden. Für den Betriebsvermögensvergleich ist eine ordnungsgemäße Buchführung notwendig, die sowohl eine Vermögensübersicht als auch eine Erfolgsrechnung enthält. Die Buchführung gem § 4 Abs 1 EStG besteht daher wie jene gem § 5 EStG (uneingeschränkter Vermögensvergleich) aus einer Bilanz und einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung.