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Dokument-ID: 622863
4.4.8 Abfertigung neu – Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Für alle ab dem 01.01.2003 neu geschlossenen Arbeitsverhältnisse gilt die so genannte „Abfertigung neu“. Der Geltungsbereich der Mitarbeitervorsorge umfasst alle Arbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse, die der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen. Diese Regelungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) gelten auch für freie Dienstnehmer. Vom Geltungsbereich des BMSVG sind auch Arbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse von geringfügig Beschäftigten erfasst.