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Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeine Bestimmungen

Entstehung des Abgabeanspruches

Die Abgabenschuld entsteht in der Regel mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (Generalklausel). So entsteht die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer zum Beispiel mit ausgeführter Lieferung (bei späterer Rechnungslegung ein Monat später).

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