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Georg Prchlik - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6.1 Allgemeines zum Pflichtteilsanspruch

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen. Die Regelung dieser Form ist erst durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 eingeführt worden; davor waren auch bestimmte Vorfahren pflichtteilsberechtigt.

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