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Dokument-ID: 788108
2.2 Allgemeines zur möglichen Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft
Wie oben dargelegt, ist die Arbeitsgemeinschaft auf die verhältnismäßig kurzzeitige (auf ein Projekt hin orientierte) Zusammenarbeit selbstständiger Unternehmen ausgerichtet; als passende Gesellschaftsform für die Organisation dieser Zusammenarbeit bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) an: