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Dokument-ID: 512741
1.3.4 Anforderungen betreffend den Aspekt „wesentliche Einkommensquelle“
Da die Familiengesellschaft eine wesentliche Einkommensquelle (häufig die einzige Einkommensquelle überhaupt) für die Mitglieder der Familie darstellen soll, müssen vertragliche Vorkehrungen für ein permanentes und zuverlässiges Sprudeln dieser Quelle sowie für eine entsprechende Verteilung des Einkommens getroffen werden. Hier sind wiederum die folgenden Erwägungen anzustellen: