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Georg Prchlik - FORUM Media (red) - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Anmeldung der Firma zum Firmenbuch

Die Anmeldung zum Firmenbuch erfolgt bei dem Gericht, in dessen Sprengel sich der Sitz (Ort der Niederlassung) des Unternehmens befindet.

Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber sowie die Verlegung des Sitzes an einen anderen Ort sind ebenfalls zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.

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