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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Art (Natur) und Elemente des Gesellschaftsvertrages

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein zweiseitiges (zwei Vertragsparteien/Gesellschafter) oder mehrseitiges (drei, vier oder mehr Vertragsparteien/Gesellschafter) Rechtsgeschäft; er kommt daher durch die Abgabe zweier bzw mehrerer übereinstimmender Willenserklärungen zustande.

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