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Neu Dokument-ID: 575528

Georg Prchlik - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.12.3 Auflösungskündigung

Vorab ist zu bemerken, dass bei einer Personengesellschaft (sofern sie wenigstens zwei Gesellschafter hat) unterschieden werden muss zwischen

  • der Auflösungskündigung (mit Wirksamwerden der Kündigung wird die Gesellschaft als solche aufgelöst) einerseits sowie
  • der Austrittskündigung (mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft als solche bleibt bestehen) andererseits;

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