© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 575749
4.12.3 Auflösungskündigung
Vorab ist zu bemerken, dass bei einer Personengesellschaft (sofern sie wenigstens zwei Gesellschafter hat) unterschieden werden muss zwischen
- der Auflösungskündigung (mit Wirksamwerden der Kündigung wird die Gesellschaft als solche aufgelöst) einerseits sowie
- der Austrittskündigung (mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft als solche bleibt bestehen) andererseits;