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Neu Dokument-ID: 390296

Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.5 Ausscheiden eines Gesellschafters

Im Gegensatz zum Anteilsverkauf an einen neuen Gesellschafter ist hier der Fall gemeint, dass die verbleibenden Gesellschafter die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters übernehmen. Sowohl, wenn die verbleibenden Gesellschafter den Anteil im Verhältnis ihrer Beteiligung übernehmen (Anwachsen), als auch, wenn die Anteile nicht von allen, oder nicht im Verhältnis ihrer Beteiligung übernommen werden, liegen Formen der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils vor. Die Ermittlung und Besteuerung des Veräußerungserlöses unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den bereits dargestellten Varianten.

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