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Dokument-ID: 535100
8.4 Barabfindungsangebot
Anfechtung
Hat ein Gesellschafter einer nicht verhältniswahrenden Spaltung nicht zugestimmt, hat dieser Anspruch auf angemessene Barabfindung seiner Anteile (§ 2 Abs 1 Z 13 SpaltG). Diesen Anspruch kann er allerdings nur dann geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: