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Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Beginn der Pflichtversicherung

Der Beginn der Pflichtversicherung ist in § 6 GSVG geregelt: Die Pflichtversicherung der gewerblich Selbstständigen beginnt mit dem Tag der Erlangung der Mitgliedschaft bei den Kammern der gewerblichen Wirtschaft durch die Gesellschaft oder den Gesellschafter.

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