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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Begriff der Gesellschaft

Unter dem Begriff „Gesellschaft“ versteht man im Allgemeinen eine

  • durch Rechtsgeschäft begründete
  • Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen, die
  • einen bestimmten Zweck
  • durch organisiertes Zusammenwirken erreichen will.

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