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4.4.2 Begriff des Kapitalmarktes
Der Finanzmarkt bezeichnet die Gesamtheit aller Märkte, auf denen Finanzmittel angeboten und nachgefragt werden. Auf diesen Märkten erfolgt der Handel mit Geld zur kurzfristigen Finanzierung, mit Kapital zur langfristigen Mittelbeschaffung sowie mit Währungen.
Zentrale Funktion des Finanzmarktes ist die Weiterleitung finanzieller Mittel von Kapitalgebenden zu Kapitalnehmenden. Kapitalgebende, etwa Sparerinnen und Sparer oder Anlegende, stellen finanzielle Mittel zur Verfügung, die sie gewinnbringend veranlagen möchten. Kapitalnehmende wie Unternehmen, Staaten oder Privatpersonen greifen auf diese Mittel zurück, um laufende Ausgaben zu decken oder Investitionen zu finanzieren. Der Ausgleich zwischen Kapitalangebot und Kapitalnachfrage kann entweder unmittelbar erfolgen, wenn Kapitalgebende und Kapitalnehmende direkt miteinander in Beziehung treten, oder mittelbar über Finanzintermediäre. Zu diesen zählen insbesondere Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften, die zwischen den Marktseiten vermitteln. Ihre Erträge erzielen Finanzintermediäre vor allem durch Zinsen, Gebühren und Prämien.
Funktionsfähige und effiziente Finanzmärkte sind eine wesentliche Voraussetzung für das stabile Funktionieren einer Volkswirtschaft. Sie gewährleisten, dass Banken, Unternehmen, private Haushalte und der öffentliche Sektor zeitnah und verlässlich mit den erforderlichen finanziellen Mitteln versorgt werden. Aufgrund der hohen Komplexität von Finanzmärkten und Finanzprodukten kommt der Transparenz eine besondere Bedeutung zu. Sie ermöglicht die Nachvollziehbarkeit von Risiken, stärkt das Vertrauen der Marktteilnehmenden und trägt damit maßgeblich zur Stabilität des Finanzsystems bei.
Zum Finanzmarkt gehören:
- Der Kapitalmarkt,
- der Geldmarkt und
- der Devisenmarkt.
Will man die (hier interessierenden) Bestimmungen des Kapitalmarktrechts verstehen, so muss man sich zunächst mit dem Begriff des Kapitalmarktes an sich auseinandersetzen.