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Neu Dokument-ID: 391562

Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.1 Bescheide

Ein Bescheid muss folgende Bestandteile aufweisen:

  • Bezeichnung als Bescheid
  • Bezeichnung der Behörde, Datum, Unterschrift (verzichtbar bei automatisationsunterstützter Datenverarbeitung)
  • Bezeichnung der Person, an die der Bescheid ergeht
  • Spruch: Art und Höhe der Abgabe, Zeitpunkt der Fälligkeit und Bemessungsgrundlage
  • Begründung: Die Begründung kann nur entfallen, wenn der Bescheid nicht von der Erklärung abweicht bzw dem Anbringen vollinhaltlich stattgegeben wird.
  • Rechtsmittelbelehrung: Bei welcher Behörde kann binnen welcher Frist ein ordentliches Rechtsmittel erhoben werden?

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