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Dokument-ID: 391584
6.1.5 Besteuerung des Veräußerungsgewinnes
Grundlagen
Ist-Prinzip
Der Veräußerungsgewinn ist stets durch Gegenüberstellung der Kaufpreisforderung (ev wertberichtigt und abgezinst) und des Wertes des Mitunternehmeranteils im Zeitpunkt der Veräußerung zu ermitteln und im Jahr der Veräußerung zu versteuern. Maßgeblich ist die Verschaffung der Verfügungsmacht, nicht die vertragliche Einigung. Das Zufließen des Erlöses ist irrelevant. Dies gilt auch für Ratenkauf.