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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Das Firmenbuch

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches, elektronisches von den österreichischen Firmenbuchgerichten geführtes Verzeichnis, in welchem relevante Informationen über zahlreiche Unternehmen für jedermann einsehbar sind. Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.

Das Firmenbuch folgt historisch dem Handelsregisters nach, also jenem öffentlichen Verzeichnis, in das (dem Grundgedanken des Gesetzgebers nach) alle „Vollkaufleute“ eingetragen werden sollten, also alle Kaufleute im Sinne des alten Handelsgesetzbuches (HGB), deren Betrieb eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten hatte.

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