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8.2.3 Der Aufbau des „Wirtschaftliche Eigentümer Registers“
Die Registerbehörde führt gem § 7 Abs 1 WiReG ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Dieses Register dient mehreren Zwecken. Es soll verhindern, dass das Finanzsystem für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Außerdem unterstützt es die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union und nationaler Sanktionen. Darüber hinaus soll durch das Register Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer bei der Vergabe von öffentlichen Förderungen, öffentlichen Aufträgen und Konzessionen geschaffen werden. Ebenso dient das Register statistischen Zwecken im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Auslandsbeziehungen. Das Register wird als laufend aktualisierte und zeitlich gegliederte Datensammlung geführt. Für den technischen und organisatorischen Betrieb bedient sich die Registerbehörde gesetzlich beauftragter Auftragsverarbeiter.