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2.4 Die 7 Einkunftsarten
Das EStG definiert sieben Einkunftsarten, die erschöpfend aufzählen, welche Einkünfte der Steuer unterliegen. Einkünfte, die nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen, sind nicht steuerbar. Die Einkünfte der ersten drei Einkunftsarten werden gem § 2 Abs 4 EStG als Gewinn (Verlust) bezeichnet. Man bezeichnet diese Einkünfte als betrieblich. Die Einkünfte der außerbetrieblichen Einkunftsarten werden als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben bezeichnet.