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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Die Abgrenzung von Kapitalverkehrsfreiheit und Zahlungsverkehrsfreiheit gegenüber der Niederlassungsfreiheit

Der Schutzumfang der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit sind im Wesentlichen deckungsgleich. Der zentrale Unterschied liegt darin, dass die Niederlassungsfreiheit auf EU-Sachverhalte beschränkt ist, während die Kapitalverkehrsfreiheit grundsätzlich auch auf Drittstaatssachverhalte Anwendung findet.

Was die Frage der Abgrenzung von Zahlungsverkehr und Niederlassungsfreiheit angeht, sind in der Regel keine besonderen Probleme gegeben; Schwierigkeiten treten jedoch bei der Differenzierung von Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit auf:

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