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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.3 Die Abgrenzung zum Begriff „Ware“

Auf den ersten Blick scheint die Abgrenzung der Dienstleistung gegenüber der Ware unproblematisch:

Nach landläufigem Verständnis

  • impliziert der Terminus „Ware“, dass es sich um eine körperliche Sache oder um Energie (etwa Elektrizität) handelt, also um einen „Gegenstand“,
  • während als „Dienstleistung“ nur eine Tätigkeit infrage kommen kann.

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