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Dokument-ID: 678333
5.1.3 Die Abgrenzung zum Begriff „Ware“
Auf den ersten Blick scheint die Abgrenzung der Dienstleistung gegenüber der Ware unproblematisch:
Nach landläufigem Verständnis
- impliziert der Terminus „Ware“, dass es sich um eine körperliche Sache oder um Energie (etwa Elektrizität) handelt, also um einen „Gegenstand“,
- während als „Dienstleistung“ nur eine Tätigkeit infrage kommen kann.