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Dokument-ID: 595558
5.15 Die EWIV im Insolvenzrecht
Art 36 EWIV-VO ordnet ausdrücklich an, dass die EWIV dem einzelstaatlichen (hier: österreichischen) Recht über Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung unterliegt; im Zusammenhalt mit dem Umstand, dass die Vereinigung gemäß § 1 EWIVG wie eine OG behandelt wird, bedeutet dies, dass