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Dokument-ID: 659438
3.4 Die EuGVVO neu: Einzelne materienbezogene Gerichtsstände
Materienbezogene Gerichtsstände in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitsvertragsangelegenheiten sollen sicherstellen, dass der typischerweise schwächere Vertragspartner dieser Verträge in seinem eigenen Wohnsitzstaat klagen kann. Diesem Schutzgedanken entsprechend ist ein Abgehen von diesen Gerichtsständen durch Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen den Beteiligten im Regime der EuGVVO neu nur unter konkret angeführten Voraussetzungen möglich.