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1.7.5 Die Möglichkeit der Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung
Wenn der Gesetzgeber auch davon ausgeht, dass im Fall einer GmbH der Bezug der Gesellschafter zur Geschäftstätigkeit häufig erheblich lockerer sein wird als bei einer Personengesellschaft, sieht er doch die Möglichkeit vor, dass die Gesellschafter durch von ihnen gefasste Beschlüsse den Geschäftsführern Weisungen erteilen. In diesem Punkt unterscheiden sich die Geschäftsführer einer GmbH vom Vorstand einer Aktiengesellschaft: der AG-Vorstand hat die Gesellschaft „unter eigener Verantwortung“ zu leiten, ist also grundsätzlich an keine Weisungen der Gesellschafter (Aktionäre) gebunden.