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2.2 Die Richtlinie als rechtliches Ordnungsinstrument – Allgemeines
Die Richtlinien stellen den Kernbereich des europarechtlichen Instrumentariums dar; sie müssen daher näher beleuchtet werden:
Unter dem Blickwinkel der Gesetzgebungstechnik sind Richtlinien dadurch charakterisiert, dass sie den innerstaatlichen Stellen (insbesondere dem innerstaatlichen Gesetzgeber) einen gewissen Gestaltungsspielraum gewähren (das allerdings vorwiegend in der Theorie; in der Praxis sind Richtlinien oft so exakt formuliert, dass dem innerstaatlichen Gesetzgeber nur mehr eine minimale Gestaltungsbreite verbleibt). In diesem Zusammenhang ist auch das „golden plating“ zu erwähnen. Darunter versteht man die freiwillige Überfüllung unionsrechtlicher Vorgaben, sodass Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht nicht nur die vorgegebenen Mindestanforderungen übernehmen. Auch Österreich wurde hierfür in der Vergangenheit häufig erwähnt und kritisiert.