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Dokument-ID: 678314
3.3 Einbringung einer Personengesellschaft in eine GmbH
Unter dem Begriff „Einbringung“ wird die Übertragung von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Kapitalanteilen auf eine Körperschaft verstanden. Bei der Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bringen alle Gesellschafter einer Personengesellschaft ihre Mitunternehmeranteile in eine neu gegründete oder bestehende Kapitalgesellschaft ein. Die Einbringung ist in Art III des UmgrStG geregelt.