© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 736262
5.5 Einhebung der Abgaben
Fälligkeit, Entrichtung
Abgaben sind grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe fällig. Grundsätzlich ist jede zivilrechtlich zulässige Entrichtungsart möglich. Eine Entrichtung mit Wechsel ist nicht möglich. Eine fällige Abgabe kann auch mittels eines Guthabens auf einem Abgabenkonto entrichtet werden. Dazu ist spätestens am Fälligkeitstag der Abgabe ein Umbuchungsantrag (anderes Abgabenkonto desselben Steuerpflichtigen) bzw Überrechnungsantrag (Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen) zu stellen.