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Dokument-ID: 389950
2.4.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
Darunter versteht der Gesetzgeber Einkünfte aus einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, noch als selbstständige Arbeit anzusehen ist.