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2.4.4 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 25 EStG)
Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis können nur natürliche Personen beziehen, da nur diese Arbeitnehmer sein können. Personengesellschaften können daher Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nicht erzielen.