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Dokument-ID: 391477
6.1.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes
Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens (oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen) übersteigt.