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Dokument-ID: 1072543
8.4 Errichtung der Privatstiftung
Die Privatstiftung wird durch eine Stiftungserklärung errichtet; gesellschaftsrechtlich betrachtet ist die Stiftungserklärung in etwa der „Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft“ im Falle einer Ein-Personen-GmbH vergleichbar, da es sich nicht um einen Vertrag, sondern um eine einseitige Willenserklärung handelt.