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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Grundlegende Erwägungen und Definitionen

Während

  • die Niederlassungsfreiheit Unternehmern, welche Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, die Möglichkeit eröffnen soll, nach Belieben Niederlassungen auf dem Gebiet der europäischen Union zu errichten und somit auch den Sitz ihres Unternehmens grenzüberschreitend zu verlagern, und
  • die Dienstleistungsfreiheit den Unions-Unternehmern die Gelegenheit gibt, ihre Dienstleistungen (ohne Begründung einer neuen Niederlassung) grenzüberschreitend zu erbringen,

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