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6.8.5 Geschäftsführung bei der GmbH & Co KG
Die Geschäftsführung umfasst alle Handlungen, welche der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen, mögen sie rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein; zur Geschäftsführung gehören daher marketingstrategische oder betriebsorganisatorische Maßnahmen genauso wie die Anleitung von Mitarbeitern oder die Erledigung der Buchhaltung.