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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.2 Geschäftsführung bei der Kommanditgesellschaft

Das gesetzliche Leitmodell für die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind grundsätzlich alle Komplementäre gleichermaßen berechtigt und verpflichtet. Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung bestimmten Komplementären übertragen, wodurch die übrigen ausgeschlossen werden.

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